Ordnungswidrigkeitenrecht:
Sie waren zu schnell oder sind zu dicht aufgefahren? Oder die Ampel war schon rot? Ich verteidige meine Mandanten seit vielen Jahren erfolgreich bei diesen und anderen Verstößen gegenüber der Bußgeldbehörde, in erster Instanz vor dem Amtsgericht und in der Rechtsbeschwerdeinstanz vor dem Oberlandesgericht – bundesweit.

Strafrecht
Ich verteidige meine Mandanten seit vielen Jahren erfolgreich gegen Tatvorwürfe mit Bezug zum Straßenverkehr, z. B. Unfallflucht, Trunkenheit, Drogenfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, etc.

Zivilrecht
Nach einem Verkehrsunfall übernehme ich die gesamte Schadenregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung – Sie müssen sich nicht selbst um den ganzen lästigen Papierkram kümmern. Kosten entstehen Ihnen hierfür nicht, sofern der Unfallgegner den Unfall verursacht hat. Ist die Schuldfrage streitig, benötigen Sie erst recht einen Rechtsanwalt. Über die Kosten und Erfolgsaussichten spreche ich mit Ihnen, frühzeitig und transparent.